Arbeitskleidung

Arbeitskleidung/Berufsbekleidung als Werbemittel
Firmenkleidung mit Logo, Berufbekleidung, Berufskleidung, Arbeitsbekleidung, Overalls. Für jeden Zweck die richtige Arbeitskleidung. Einfache Arbeitjacken zum kleinen Preis oder beste Qualität für den gehobenen Anspruch - alles kein Problem. Wir führen preiswerte Importware oder Markenware von DICKIES, PANOPLY, CAT und vielen weiteren namhaften Herstellern.
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Unsere Berufsbekleidung ist also nicht bloß eine Arbeitschutzkleidung sondern auch gleichzeitig ein Werbemittel für Ihre Firma. Die Ausgaben für den Kauf, die Reparatur und den Kauf von Ersatzkleidung stellen immer dann Werbungskosten dar, wenn typische Berufskleidung vorliegt. Zahlen Sie monatlich Geld in eine Kleiderkasse Ihres Arbeitgebers ein, führt dies erst dann zum Werbungskostenabzug, wenn damit auch tatsächlich Berufskleidung angeschafft wird. Sie können Ihre Aufwendungen für Berufskleidung einzeln nachweisen oder alternativ auch die „Arbeitsmittel-Pauschale“ von 110 € geltend machen.
Der Vorteil der Pauschale besteht darin, dass Sie keine Rechnung vorlegen und sich auch über die Kosten der Reinigung keine Gedanken machen müssen. Allerdings muss glaubhaft sein, dass Sie Berufskleidung tragen. Sonst erkennt das Finanzamt die Pauschale, die nur eine Nichtbeanstandungsgrenze ist, nicht an, da auf diese kein Rechtsanspruch besteht. Was tatsächlich anerkannt wird, ist oft eine Ermessensfrage und hängt vom zuständigen Finanzbeamten ab. Für Steuerzahler lohnt deshalb der Versuch, Aufwendungen für Berufskleidung anzusetzen. Kleidung, die ausschließlich für den Job angeschafft wird, ist prinzipiell steuerlich absetzbar.
Häufig kommt es nur auf die richtigen Argumente an. Die Anschaffungskosten sollten nach Möglichkeit unter 100 Euro liegen. In diesen Fällen verzichten die Finanzbehörden oft auf die Anforderungen von Belegen. Aus Kaufbelegen muss eindeutig hervorgehen, um welches Kleidungsstück es sich handelt. Bei nicht-typischer Berufskleidung sollten Steuerzahler die berufliche Notwendigkeit auf einem Beiblatt erläutern und ggf. auch ein Foto anfügen. Gründe wie die Präsenz auf dem firmeneigenen Messestand überzeugen meist auch kritische Finanzbeamte.